Unser Wissen für Ihre Sicherheit
Alle BWT Badewasseraufbereitungsanlagen werden selbstverständlich unter Zugrundelegung der unten angeführten Normen und Richtlinien geplant und errichtet. Jahrzehnetlange Erfahrung im Schwimmbadbereich und die Mitwirkung unserer Mitarbeiter in Normbenausschüssen garantieren Ihnen die besten Anlagen, stets am Stand der Technik und entsprechend der aktuellen Rechtslage.
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Bäderhygienegesetz:
In der Badewasseraufbereitungstechnik sind entsprechend der Bäderhygieneverordnung folgende drei Verfahrenskombinationen zugelassen:
- Flockung - Filtration - Desinfektion (Chlorung)
- Flockung - Filtration - Ozon - Oxydationsstufe (Ozonung und Aktivkohlefiltration) - Desinfektion (Chlorung)
- Flockung - Filtration - Desinfektion (Chlor - Chlordioxidverfahren unter Zugabe einer wässrigen Chloritlösung)
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FACHNORMEN:
ÖNORM M 5872 Meßgeräte in Badewasser-Aufbereitungsanlagen(Ausgabe 1.8.2001) |
ÖNORM M 5878 Ozonungsanlagen zur Wasseraufbereitung(Ausgabe 1.3.2002) |
ÖNORM M 5879-1 Chlorungsanlagen – Chlorgasdosieranlagen (Ausgabe 1.9.1998) |
ÖNORM M 5879-2 Chlorungsanlagen zur Wasserbehandlung – Anlagen zur Desinfektion und Oxidation durch Chlorverbindungen und deren Lösungen (Ausgabe 1.9.2002) |
ÖNORM M 6215 Wasserbeschaffenheit in Hallenbädern und künstlichen Freibädern (Ausgabe 1.5.2002) |
ÖNORM M 6216 Aufbereitungsanlagen für Wasser von Hallenbädern und künstlichen Freibeckenbädern (Ausgabe 15.3.2009) |
ÖNORM M 6217 Betriebseigene Überwachung der Wasseraufbereitung von Hallenbädern, künstlichen Freibädern und Warmsprudelbecken-Anlagen mit Teillastbetrieb (Ausgabe 1.8.2001) |
EN 13451 1-10 Schwimmbadgeräte (Ausgabe 1.7.2004) |
ÖNORM EN 15288 1 Sicherheitstechnische Anforderungen an Planung und Bau (Ausgabe 1.11.2008) |
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