Zur Erinnerung:
Legionellen sind ein natürlicher Bestandteil des Wassers und gedeihen besonders gut im warmen Wasser.
In ungünstig konzipierten Warmwasserversorgungsanlagen, in schlecht isolierten Kaltwassersystemen von Gebäuden, in schlecht gewarteten Armaturen, in Beckenbädern, Whirlpools, lüftungstechnischen Anlagen und Kühltürmen können sich diese Bakterien bei entsprechenden Temperaturverhältnissen (20 – 50 Grad) und stagnierendem Wasser vor allem in Biofilmen vermehren. Durch Inhalation erregerhältiger Aerosole, aber auch durch Aspiration kann eine Übertragung von Legionellen auf den Menschen erfolgen.
Zahlen und Fakten:
Gemäß Jahresbericht der Nationalen Referenzzentrale für Legionella-Infektionen (NRLI) wurden im Jahr 2006 in Österreich 69 Fälle von Legionärskrankheit, davon 9 Todesfälle registriert. In 38 Fällen konnten die wahrscheinlichen Infektionsquellen eruiert werden. Wasser-Versorgungssysteme von Krankenhäusern waren höchstwahrscheinlich in 11 Fällen die Quelle. Siebzehn Fälle waren mit Hotels und Campingplätzen im Ausland und sieben Fälle mit Hotels in Österreich assoziiert. Weitere zwei Fälle standen in Zusammenhang mit öffentlichen Bädern und ein Fall mit dem Aufenthalt in einem Blindenheim in Österreich.

Gemeldete Fälle / Legionärskrankheit in Österreich 1997 bis 2006
Rechtliche Situation
Der Gesetzgeber fordert klar, dass von Trink-, Kühl- und Klimawasser keine Gefahr für die Gesundheit der Menschen ausgehen darf. Dies bedeutet, dass Betreiber von Wassersystemen verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, die die Wasserhygiene erhalten oder wiederherstellen. Neben der im April 2005 von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) herausgegebenen Leitlinie zur „Kontrolle und Prävention der Reise assoziierten Legionärskrankheit“ gibt es seit Jänner 2007 die ÖNORM B 5019 als Grundlage für Maßnahmen zur Verhütung der Legionärskrankheit.