Für Dampf- und Heißwasserkessel mit Vorlauftemperaturen größer 100 °C gibt es unterschiedliche Richtlinien und Gesetze die bei der Planung der Kesselwasser- aufbereitungsanlage berücksichtigt werden müssen.
Eine sinnvolle Kesselwasser-Aufbereitung muss Sicherheit für den Betrieb der gesamten Anlagen garantieren. Diese Forderung ist auch gesetzlich in der Verordnung über Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln geregelt ( ABV BgBl. 353/1995). Fehlende oder nicht fachgerecht geplante bzw. ausgeführte Wasseraufbereitungsanlagen bewirken Funktionsstörungen durch
- wärmestauende Ablagerungen
(Energieverlust, thermischer Überlastung und Zerstörung der Kesselwerkstoffe)
- Korrosionen
(geringe Betriebsbereitschaft, Wertverlust, hohe Reparaturkosten etc.)
Darüberhinaus entstehen hohe Betriebskosten durch den Wasserverlust aufgrund großer Absalzraten. Abgestimmt auf Kesselleistung, Rohwasserbeschaffenheit und Anforderungen an die Wasserqualität bieten wir Ihnen das für Sie optimale Verfahren an:
- Enthärtung
- Verschiedene Ionenaustauschverfahren ( Entkarbonisierung, Teilentsalzung, Vollentsalzung, Mischbettentsalzung,..)
- Entsalzung über Umkehrosmose
- Thermische Entgasung
- Dosierung von Korrekturphosphaten, Sauerstoffbindemitteln oder Inhibitoren
Eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung ist dabei für BWT selbstverständlich. Zum Vorteil für den Kunden sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:
- Gesetzliche Grundlagen (ABV, Abwasseremissionsverordnung)
- Betriebsvorschriften/Anforderungen des Kesselherstellers
- Energiekosten
- Frischwasserkosten
- Abwasserkosten